Videosprechstunde für Auswanderer

Mit dem “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze”  sollen verschiedene telemedizinische Anwendungen gemäß dem E-Health-Gesetz eingeführt werden können. So kann ab 2019 eine Videosprechstunde angeboten werden.

Die Musterberufsordnung untersagt die ausschliessliche Fernbehandlung. Dennoch bestimmt § 7 Absatz 4 MBO-Ä, dass diese Methoden der Versorgung und Betreuung von Bestandspatienten dienen kann.

So kann eine regelmäßige Kommunikation mit einem deutschen Arzt auch aus dem Ausland erfolgen.

Damit die Qualität der Behandlung sichergestellt werden kann, ist ein wenigstens jährlicher persönlicher Kontakt erforderlich. Hierbei können dann auch weitere notwendige Untersuchungen bei ärztlichen Kollegen in Bulgarien oder Therapien geplant werden. Wir sind in der Regel jährlich im Sommer in der Region Varna.

Zur Benutzung der Videosprechstunde ist eine sichere Leitung per Internet notwendig. Diese übermittelt Bild und Ton sowie auch Befunde (z.B. Blutdruck, Sauerstoffsättigung im Blut, Größe, Gewicht, EKG).  Auch Wundkontrollen können so durchgeführt werden.

Die Verordnung der benötigten (in der Regel) Dauermedikamente erfolgt dann durch einen deutschen Arzt.

 

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