Rente aus Deutschland

Grundsätzlich kann man die Deutsche Rente in fast jedes Land sich auszahlen lassen. Der Unterschied besteht in den selbst zu tragenden Kosten wie Umrechnungsrisiko und etwaige Bankgebühren.

Im Europäischen Ausland ist die Mitnahme der Rente unproblematisch – es muss rechtzeitig ein Antrag auf Änderung des Wohnsitzes im Ausland beim Finanzamt Neubrandenburg gestellt werden. Dieses ist das zentrale Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.

Wichtig: ab 2010 unterliegen sämtliche Renten der beschränkten Steuerpflicht. So müssen nun alle Rentner auf ihr Einkommen Steuern zahlen – das gilt auch für solche, die im Ausland leben.

Hier beispielhaft folgende besteuerte Rentenbezüge:

-Altersrente der Deutschen Rentenversicherung Bund

-Riester-Rente

-Rente aus privater Rentenversicherung

-Rürup-Rente

-Vom ehemaligen Arbeitgeber angesparte Betriebsrente aus einer Direktversicherung, deren Beiträge steuerlich gefördert wurden

-private Erwerbsminderungsrente

Seit dem 21.12.2010 gibt es ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Bulgarien.

Wichtige Formulare aus dem Finanzamt Neubrandenburg:

Eine Anleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung (Beispiel 2017)

Anleitung Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen (Beispiel 2017)

SEPA Teilnehme-Länder

Formular zur Erklärung des Verzichts zur Abgabe einer Steuererklärung

Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung EU / EWR

Informationen über den Geldtransfer an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA)

Bei der Besteuerung der Rente unterscheidet man den

Auch wenn die Besteuerung von Rentenzahlungen im Inland und im Ausland grundsätzlich gleich ist, ist für Rentner im Ausland die zu zahlende Einkommensteuer häufig höher. Dieses liegt daran, dass die im Ausland lebenden Rentner als nicht unbeschränkt steuerpflichtig, sondern als beschränkt steuerpflichtig gelten. Folge ist, dass Steuern vom ersten Euro ab anfallen – ohne Möglichkeit des Absetzens verschiedener Aufwendungen und Belastungen.

Um dieses zu umgehen empfiehlt es sich die beschränkte Steuerpflicht beim Finanzamt zu beantragen. So können Grundfreibetrag, das Ehegattensplitting sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (auch Pflegekosten) in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.  Die rechtlichen Grundlagen finden sich im § 1 Abs. 3 EStG.

Um Nachzahlungen zu vermeiden ist es ratsam diesen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht rechtzeitig zu stellen sonst droht unangenehme überraschende Post vom Finanzamt auch im Ausland!

Zur Errechnung des Freibetrages werden beim Finanzamt auch die Lebenshaltungskosten im Auswanderungsland berücksichtigt. So kann es zu einer Abstufung des gewährten Freibetrages kommen. Eine Aufstellung für 2017 zeigt folgende Veröffentlichung des Finanzamtes.

Die Abkommen zur Besteuerung unterliegen auch immer einem Wandel, es erfolgen Änderungen und Anpassungen – hier der Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1. Januar 2018 (Veröffentlichung des Finanzamtes).

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage/beim Finanzamt Neubrandenburg über etwaige Neuerungen oder aktuell geänderte Formulare und Fristen. Diese Internetseite ist keine Beratung in steuerlicher oder finanzberatender Sicht.

Die Auszahlung der Rente im Ausland erfolgt üblicher Weise über den Rentenservice der Deutschen Post AG (nach Paragraph 119 SGB IV):

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
DEUTSCHLAND

Telefon (aus Deutschland): 0221 5692-444
Telefon: +49 221 569 2777
Fax: +49 221 569 2778

Bitte teilen sie den Umzug dort rechtzeitig mit, um Lücken zu vermeiden. Bitte teilen sie folgende Daten mit:

  • aktuelle Staatsangehörigkeit,
  • Aufenthaltsstaat, in den sie umziehen wollen
  • Art des geplanten Aufenthaltes (vorübergehend oder dauerhaft)
  • neue Anschrift im Ausland
  • Bankverbindung mit BIC und IBAN (neu im Ausland oder im Inland belassen ggf. über Vertreter)
  • Beginn der Verlegung des Aufenthalts

Die Rente kann auf ein ausländisches Konto in der neuen Heimat oder auf ein inländisches Konto – auch über eine Vertrauensperson erfolgen.

Hier einige wichtige Formulare der Deutschen Post Rente