Pflege im Ausland

Zunächst stellt sich die Frage wieviel Pflege bezahlt denn das deutsche System hierzulande – was kostet ein Pflegeplatz und wieviel muss man selbst oder die Familie noch als Kosten tragen?

Nun im Vergleich die Optionen im Ausland – mit welchen Kosten muss man rechnen und was wird davon von dem deutschen Krankenkassen/Pflegekassen übernommen? Welche Möglichkeiten der Hilfestellung gibt es im Ausland und was kostet dieses?

In jedem Fall muss die Frage zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung  und Testament jeder individuell in der Familie rechtzeitig regeln.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes müssen Geldleistungen auch im EU-Ausland gezahlt werden. Dieses wurde auch in der EU-Verordnung zum Export von Sozialleistungen beschrieben. (Hier die Pressemitteilung )

Folgende Leistungen werden im Ausland i.d.R. gezahlt

  • Rente
  • Pflegegeld (nur in Staaten der Europäischen Union, USA und Schweiz) (EuGH C388/9 vom 30.06.2011)

Folgende Leistungen werden im Ausland i.d.R. nicht gezahlt:

  • Sachleistungen (Pflegedienst) (Urteil EUGH C-208/07 vom 16.07.2009 und C-215/99 vom 08.03.2001)
  • Verhinderungspflege
  • Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, Pflegebett…)

Wenn Sie dauerhaft in einen EU-Mitgliedsstaat ziehen, dürfen sie das deutsche Pflegegeld trotzdem weiterhin beziehen (C-208/7).

Die Kosten für ein Pflegeheim im Ausland im Ausland werden von der Kasse per se nicht übernommen. Allerdingt denken nunmehr aus Kostengründen viele Kassen über eine anteilige Kostenerstattung nach.

Wenn sie innerhalb der EU ausreisen, können sie jederzeit wieder nach Deutschland zurückkehren sollte etwas Unvorhergesehenes passieren.

Weiterer Beitrag zum Thema: https://www.vitaseniore.de/pflegestufen-und-dem-pflegegeld/