Vorsorgevollmacht

In dieser Vollmacht wird eine andere Person benannt und mit der Vollmacht ausgestattet alle Aufgaben für den Betroffenen zu erledigen, wenn dieser selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

So wird vermieden, dass im Falle ein Richter eine Betreuungsperson einsetzt und diese dann über ihre Angelegenheiten entscheiden muss – obwohl diese sie nicht kennt.

Vorsorgevollmachten regeln die Bevollmächtigung in verschiedenen Gebieten wie

  • Mitentscheidung bei ärztlichen Maßnahmen oder Einwilligung in Prozeduren und Operationen
  • Zugriff auf Bankkonten und Tätigung von Überweisungen, Begleichen von Rechnungen
  • Vertretung des Patienten vor Behörden, dem Vermieter, Gläubigern, Schuldnern usw.

Häufig herrscht der Irrglaube, dass auf Grund von Verwandtschaft der Ehepartner oder die Kinder mitentscheiden könnten. Doch das ist so nicht der Fall und es bedarf einer Legitimation bzw. Bevollmächtigung.