Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung dient der zusätzlichen Sicherheit – ist aber nicht zwingend nötig. Wenn der in ihrer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte aus welchen Gründen auch immer die Vorsorge nicht wahrnehmen kann, so benötigen sie eine weitere Vertrauensperson, die ihre Interessen vertreten kann.